ERLAUBT

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit weniger als 20 Personen können im 2G- oder 3G-Modell durchgeführt werden. Es gilt der Mindestabstand und die Maskenpflicht. Der Mindestabstand kann nur unterschritten werden, wenn alle Personen negativ getestet sind und eine Maske tragen. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über 20 Personen sind ausschließlich unter der erweiterten 2G-Bedingung möglich.

In Innenräumen, die nicht maschinell belüftet werden, sind maximal 200 Personen zulässig. Zusätzlich gilt die medizinische Maskenpflicht, das Einhalten des Mindestabstands oder ein zusätzlicher negativer Schnelltest. In Innenräumen, die maschinell belüftet werden (kontinuierlicher Frischluftvolumenstrom 100% mit Zuluft von außen und Abluft, die konsequent aus dem Raum abgeführt wird), sind maximal 2000 Personen zulässig, wenn diese zusätzlich zur 2G Regelung negativ getestet sind und durchgängig eine FFP2 Maske tragen. Alle Personen müssen einen festen Sitzplatz zugewiesen bekommen, welcher während der Veranstaltung eingenommen werden muss.

Euer Personal muss entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Künstler:innen müssen geimpft oder genesen sein oder einen negativen PCR-Test vorweisen können.

Den Nachweis der Impfung oder der Genesung müsst ihr digital verifizieren (CovPass-App / Corona Warn App) und mit einem amtlichen Lichtbildausweis abgleichen. Ihr seid verpflichtet, eine detaillierte Anwesenheitsdokumentation durchzuführen, aus der der volle Name, Bezirk oder Gemeinde des Wohnortes, vollständige Adresse und Kontaktdaten (Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse) und die Anwesenheitszeit des Gastes hervorgehen. Die Daten müsst ihr 14 Tage aufbewahren und anschließend vernichten. Für die Anwesenheitsdokumentation empfehlen wir den Check-In mit der Corona Warn App. Die Daten werden lokal gespeichert und nach Ablauf der Frist gelöscht. Eine Herausgabe der Daten an Behörden ist nicht möglich und Datenpannen sind somit ausgeschlossen. Die Anwesenheitsdokumentation kannst du auch dadurch erfüllen, dass die Daten anderweitig erfasst werden, wie dies beim Vorverkauf personalisierter Tickets der Fall ist.

Die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzeptes ist bei Veranstaltung mit mehr als 20 Personen verpflichtend. Im Konzept solltet ihr auch auf Besucher:innenströme, Steuerung des Zutritts, Warteschlangen, die Einhaltung von Mindestabständen (1,5m) und vor allem die Lüftung eingehen. Die zuständige Behörde/Ordnungsamt kann diese Schutz- und Hygienekonzepte von euch zur Vorlage verlangen.

Bietet ihr zusätzlich ein gastronomisches Angebot an, dürfen Getränke und Speisen nur am Tisch verzehrt werden. Beachtet zudem die Vorgaben des Hygienerahmenkonzepts für gastronomische Betriebe, welches ihr hier findet. Zudem braucht ihr eine Ausschankgenehmigung für den Ausschank alkoholischer Getränke. Dadurch könnt ihr die zuständigen Ämter informieren, dass ihr eine Veranstaltung plant. Falls Musik (die nicht selbst komponiert wurde) gespielt wird, denk an die Anmeldung bei der GEMA und die damit verbundenen Gebühren.