Als Versammlungsstätte bezeichnet werden alle Gebäude mit Räumen, die einzeln mehr als 200 Besuchende fassen, oder Gebäude mit mehreren Räumen, die insgesamt mehr als 200 Besuchende fassen, wenn diese Räume gemeinsame Rettungswege nutzen.
Regelungen zu Versammlungsstätten sind in Berlin in der Betriebs-Verordnung verankert.
Dabei wird unter anderem auf die Anzahl der Besuchenden, auf Rettungswege, Bestuhlungspläne, Brandverhütung, Rauchen/offenes Feuer/Pyro-Technik, technische Einrichtungen, Sicherheitskonzepte etc. eingegangen. Die Betriebsverordnung ist zu beachten, wenn du in Betracht ziehst, eine Versammlungsstätte zu eröffnen.