ERLAUBT

Bei Veranstaltungen unter 100 Personen gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern und die Maskenpflicht, außer am festen Platz. Der Mindestabstand kann reduziert werden, wenn alle Personen negativ getestet, geimpft oder genesen sind.

Ab 100 Personen greift das 3G-Modell. Es gilt eine medizinische Maskenpflicht, außer am festen Sitzplatz. Ab 1000 Personen bis maximal 3000 Personen greift das 2G-Modell. Alle Personen müssen geimpft oder genesen sein und zusätzlich negativ getestet sein und durchgängig eine FFP2-Maske tragen.

Euer Personal muss entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Künstler:innen müssen geimpft oder genesen sein oder einen negativen PCR-Test vorweisen können.

Der Nachweis der Impfung oder der Genesung müsst ihr digital verifizieren (CovPass-App / Corona Warn App) und mit einem amtlichen Lichtbildausweis abgleichen. Ihr seid verpflichtet, eine detaillierte Anwesenheitsdokumentation durchzuführen, aus der der volle Name, Bezirk oder Gemeinde des Wohnortes, vollständige Adresse und Kontaktdaten (Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse) und die Anwesenheitszeit des Gastes hervorgehen. Die Daten müsst ihr 14 Tage aufbewahren und anschließend vernichten. Für die Anwesenheitsdokumentation empfehlen wir den Check-In mit der Corona Warn App. Die Daten werden lokal gespeichert und nach Ablauf der Frist gelöscht. Eine Herausgabe der Daten an Behörden ist nicht möglich und Datenpannen sind somit ausgeschlossen. Die Anwesenheitsdokumentation kannst du auch dadurch erfüllen, dass die Daten anderweitig erfasst werden, wie dies beim Vorverkauf personalisierter Tickets der Fall ist.

Bei mehr als 20 Personen ist die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzeptes verpflichtend. Im Konzept solltet ihr auch auf Besucher:innenströme, Steuerung des Zutritts, Warteschlangen, die Einhaltung von Mindestabständen (1,5m) und vor allem die Lüftung eingehen. Die zuständige Behörde/Ordnungsamt kann diese Schutz- und Hygienekonzepte von euch zur Vorlage verlangen.

Bietet ihr zusätzlich ein gastronomisches Angebot an, müsst ihr den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen der Bestuhlung / Anordnung der Tische sicherstellen. Speisen und Getränke dürfen ausschließlich am Tisch verzehrt werden. Öffnet ihr unter der 2G-Bedingung, ist der Mindestabstand hinfällig.

Beachtet zudem die Vorgaben des Hygienerahmenkonzepts für gastronomische Betriebe, welches ihr hier findet. Zudem braucht ihr eine Ausschankgenehmigung für den Ausschank alkoholischer Getränke. Dadurch könnt ihr die zuständigen Ämter informieren, dass ihr eine Veranstaltung plant. Falls Musik (die nicht selbst komponiert wurde) gespielt wird, denk an die Anmeldung bei der GEMA und die damit verbundenen Gebühren.