Hinweise zu risikoarmen privaten Veranstaltungen
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GÄSTELISTE
Leg deine Gästeliste vorher fest, so dass es keine Spontanbesuche gibt. Lass deine Gäste wissen, dass sie keine unangemeldeten Freund:innen mitbringen können. -
PERSONEN MIT KRANKHEITSSYMPTOMEN
Bitte Personen, die sich nicht zu 100% gesund fühlen, zu Hause zu bleiben. -
FESTE ZEITEN
Je länger eine Veranstaltung dauert, desto größer ist das Risiko, sich anzustecken. Vereinbart vorher eine Zeit und haltet euch daran. -
ANWESENHEITSLISTE
Du bist verpflichtet, eine detaillierte Anwesenheitsdokumentation durchzuführen, aus der der volle Name, Bezirk oder Gemeinde des Wohnortes, vollständige Adresse und Kontaktdaten (Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse) und die Anwesenheitszeit des Gastes hervorgehen. Dafür kannst du auch die Corona-Warn-App benutzen. Mit wenigen Klicks lässt sich eine private Veranstaltung erstellen und deine Gäste können einfach einen QR-Code scannen. -
SCHNELLTESTS
Schnelltests geben eine gewisse Sicherheit, jedoch nicht die gleiche Gewissheit wie PCR-Tests und keine zusätzlichen Rechte, Veranstaltungen mit mehr als der maximal zugelassenen Personen- und Haushaltsanzahl durchzuführen. Testet euch vor Veranstaltungsbeginn und jede Person für sich, nicht gemeinsam. -
ANSPRECHPERSON
Kommunizier im Vorfeld und vor Ort, wer Ansprechperson in Sachen Risikominimierung ist. Diese Person kann bei der Veranstaltung die Hygienemaßnahmen erklären und eventuelle Fragen beantworten. -
MUND-NASEN-SCHUTZ
Masken sind, nicht nur drinnen, wichtig, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Du kannst auch ein paar Masken bereitlegen, falls jemand keine dabei hat oder ein MNS kaputt geht. -
ABSTAND ERMÖGLICHEN
Gib deinen Gästen die Möglichkeit, Abstand zu halten.
– Draußen kannst du z.B. in gewissen Abständen Decken hinlegen.
– Drinnen kannst du z.B. Möbel sinnvoll anordnen und Stühle in einem bestimmten Abstand positionieren. -
LÜFTEN (FALLS INDOOR)
Outdoor ist weniger riskant als Indoor. Versuche, deine Veranstaltungen draußen zu machen. Falls das nicht möglich ist, kann regelmäßiges oder sogar dauerhaftes Lüften die Ansteckungsgefahr reduzieren. -
HÄNDE WASCHEN / DESINFIZIEREN
Stell Händedesinfektionsmittel bereit. -
NICHTS TEILEN
Keine Joints, keine Drinks, etc. Gläser sollten alle im Blick, besser in der Hand behalten. -
RÜCKSICHT AUF RISIKOGRUPPEN
Jede:r in deinem Umfeld könnte Asthma, eine Autoimmunerkrankung etc. haben (auch unentdeckt). Die Verantwortung liegt nicht ausschließlich bei den Anderen. -
NACH DER VERANSTALTUNG
Am besten testen sich alle regelmäßig mit einem Selbst- oder Schnelltest und reduzieren Kontakte vor allem zu Risikogruppen. Bleib bei Krankheitssymptomen zu Hause und ruf sofort deine Ärztin / deinen Arzt oder den Kassenärztlichen Notdienst an (116117). Denke daran, andere teilnehmende/veranstaltende Personen darüber zu informieren.
Guidelines für sichere und legale Veranstaltungen
Eine Veranstaltung unter Corona-Maßnahmen durchzuführen, ist dieses Jahr eine weitere Herausforderung für sichere und legale Veranstaltungen. Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa stellt zur Orientierung ein Hygienerahmenkonzept zur Verfügung, welches du hier findest.
Grundsätzlich sind Veranstaltungen an öffentlich zugänglichen Orten und draußen beim zuständigen Bezirksamt genehmigungspflichtig. Bei vielen Bezirken ist das Grünflächenamt für die komplette Veranstaltungsanmeldung inkl. Antrag auf Genehmigung oder Ausnahmezulassung von den Lärmschutzvorschriften und Ausschankgenehmigung verantwortlich. Teilweise werden der Antrag auf Genehmigung oder Ausnahmezulassung von den Lärmschutzvorschriften und die Ausschankgenehmigung über die Ordnungsämter genehmigt.
Wir wollen hier kurz auf alle eventuell einzuholenden Genehmigung eingehen. In den Downloads und Links findest du zusätzliche Referenzen, um eine sichere und legale Veranstaltungen zu planen und durchzuführen.
ORDNUNGSÄMTER
Verantwortliche Ordnungsämter der Bezirke und die erforderlichen Unterlagen zur Veranstaltung Erlaubnis findest du hier.
Achte darauf, dass die Ämter für die Bearbeitung deiner Anträge teilweise bis zu 9 Wochen brauchen. Denke also frühzeitig daran, alle nötigen Unterlagen beim zuständigen Ordnungsamt einzureichen.
ANTRAG AUF GENEHMIGUNG ODER AUSNAHMEZULASSUNG VON DEN LÄRMSCHUTZVORSCHRIFTEN
Den Antrag auf Genehmigung oder Ausnahmezulassung von den Lärmschutzvorschriften findest du hier.
Der Antrag kann formlos durch das Onlineformular gestellt werden, einen zusätzlichen persönlichen Kontakt (E-Mail / Anruf) empfehlen wir. Eine Vorlaufzeit von 4 Wochen bis zum Veranstaltungsbeginn ist bei der Einreichung zu beachten. Bei kurzfristigen Antragstellungen melde dich dringend telefonisch beim zuständigen Bezirksamt. Zum Antrag stellen wir dir hier eine Ausfüllhilfe zur Verfügung. Achte darauf, dass sich die Inhalte des Antrags je nach Veranstaltung unterscheiden und die Beispiele nicht inhaltlich vollständig sind.
AUSNAHMEGENEHMIGUNG IN ÖFFENTLICHEN GRÜN- UND ERHOLUNGSANLAGEN
Findet deine Veranstaltung auf einer Grünfläche statt, musst du einen formlosen Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beim jeweiligen Bezirksamt stellen.
Der Antrag muss je nach Bezirksamt schriftlich eingehen und mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung eingereicht werden. Im Antrag muss enthalten sein:
– Name, Anschrift, Telefonnummer der antragstellenden Person
– Örtlichkeit
– Zeitpunkt bzw. Zeitraum unter Angabe ggf. der Uhrzeit inklusive Auf-/Abbauzeiten
– spezifizierte Angabe über geplante Aktivitäten
– spezifizierte Angabe über geplante Aufbauten
– genaue Beschreibung des öffentlichen Interesses, welches die Ausnahmegenehmigung rechtfertigen könnte
– Angabe, wie die Folgenbeseitigung gesichert ist (Müllentsorgung, etc.)
– Angabe der Daten der vor Ort verantwortlichen Person inklusive Handynummer
– Lageplan mit Kennzeichnung der Aufbauten
Die expliziten Anforderungen eines jeden Grünflächenamtes der Bezirke findest du auf der jeweiligen Bezirkswebsite. Ratsam ist auch hier, sich direkt in Kontakt mit der zuständigen Person zu setzen.
Bitte denk daran, dass die Genehmigung gebührenpflichtig ist. Für Gebührenbefreiungsanträge reiche zusätzlich deinen Nachweis der Gemeinnützigkeit ein.
GASTSTÄTTENGEWERBE – GESTATTUNG AUS BESONDEREM ANLASS
Den Antrag auf Gestattung gemäß § 12 des Gaststättengesetz für den Ausschank alkoholischer Getränke findest du hier.
Die Berliner Bezirke greifen beim Antrag alle auf das gleiche Dokument zurück. Für den Fall, dass du nur alkoholfreie Getränke oder Getränke gegen freiwillige Spenden ausschenkst, entfällt der Bedarf einer Gestattung aus besonderem Anlass.
Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim zuständigen Ordnungsamt einzureichen.
VERANSTALTUNG ERLAUBNIS (ÖFFENTLICHE STRASSEN UND PLÄTZE)
Den Vorgang zur Veranstaltung Erlaubnis findest du hier.
Findet deine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Platz statt, musst du eine Erlaubnis beim jeweiligen Ordnungsamt einholen. Im Antrag muss enthalten sein:
– Lageplan
– Verkehrszeichenplan bei geänderter Verkehrsführung
– Veranstaltendenerklärung
– Nachweis über Versicherungsschutz
– Besuchendenzahl
– evtl. Zustimmung von Betroffenen
Der Antrag muss je nach Ordnungsamt zwischen 4 und 9 Wochen im Voraus eingereicht werden. Bitte denk daran, dass die Genehmigung gebührenpflichtig ist. Für Gebührenbefreiungsanträge reiche zusätzlich deinen Nachweis der Gemeinnützigkeit ein. Für das Jahr 2021 gilt eine Ausnahme zur allgemeinen Gebührenbefreiung.