ERLAUBT

Private Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 zeitgleich Anwesenden erlaubt. Ab einer Anwesendenzahl von 20 Personen gilt das obligatorische Tragen einer medizinischen Maske, befinden sich die Anwesenden nicht an ihrem festen Platz. Zusätzlich ist eine Anwesenheitsliste mit vollem Namen, Bezirk oder Gemeinde des Wohnortes, vollständige Adresse und Kontaktdaten (Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse) und die Anwesenheitszeit zu führen. Bitte bemüht euch trotz der Lockerungen um Abstände und greift auf Schnelltests zurück.